Therapievermittlung
Vermittlung in stationäre und ambulante Suchttherapie
Die stationäre Drogen- oder Alkoholtherapie (Entwöhnungsbehandlung) ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und wird vom zuständigen Rentenversicherer oder von der Krankenkasse finanziert. Bei einer Drogenabhängigkeit dauert die stationäre Behandlung meist sechs Monate, eine anschließende viermonatige Adaptionsbehandlung ist optional. Die Alkoholentwöhnungsbehandlung dauert i.d.R. vier Monate. Die Behandlung wird durchgeführt in speziellen Suchttherapiekliniken. Während der Behandlung lebt der Patient in der Klinik.
Die Behandlung ist kostenintensiv und muss aufwendig beim Kostenträger beantragt werden. Die Beantragung wird meist von der örtlichen Suchthilfe durchgeführt.
Für den Antrag benötigen Sie neben den üblichen Antragsformularien einen ärztlichen Befundbericht (wird vom Hausarzt erstellt) und einen ausführlichen Sozialbericht. Im Sozialbericht wird Ihre bisherige Lebens- und Suchtgeschichte erfasst, desweiteren müssen Ihre individuelle Motivation und Ihre Rehabilitationsziele benannt werden.
Das Antragsverfahren für die Ambulante Rehabilitation Sucht (ARS) ist in weiten Teilen gleich. Allerdings müssen bei der Beantragung einer ARS die Notwendigkeit oder die Vorteile einer ambulanten Behandlung aufgezeigt werden. Dies gilt auch für die kombinierte stationäre und ambulante Entwöhnung, bei der nach einer mehrwöchigen stationären Phase die restliche Behandlung wohnortnah ambulant durchgeführt wird.
Die Vermittlung in stationäre und ambulante Entwöhnungsbehandlung nimmt einen großen Anteil unserer täglichen Arbeit in der Suchtberatungsstelle ein. Wir begleiten und unterstützen Sie beim Entscheidungsprozess, versuchen Unsicherheiten und Ängste zu nehmen und Mut zu machen. Der Vermittlungsprozess kann sich über einige Wochen hinziehen, schließlich müssen wir Sie kennenlernen, um Ihren individuellen Therapiebedarf zu ermitteln und Ihnen eine passende Klinik vorzuschlagen.
Nach erteilter Kostenzusage erfolgt eine Aufnahme in die Klinik meist recht zügig, mehrmonatige Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz gibt es nur noch bei spezifischen Besonderheiten, z.B. bei einer Aufnahme unter Substitutionsbedingungen oder bei einer Aufnahme gemeinsam mit dem Partner und/oder Kind.