Ambulante Rehabilitation Sucht

Die ambulante Entwöhnungsbehandlung – ARS

Über lange Zeit war die stationäre Behandlung in einer Fachklinik die einzige Möglichkeit zur Entwöhnungsbehandlung bei Vorliegen einer Suchterkrankung. Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit der durch einen Kostenträger- zumeist die Rentenversicherung, manchmal auch die Krankenkasse- finanzierten ambulanten medizinischen Rehabilitation- kurz ARS (Ambulante Rehabilitation Sucht) genannt.

Diese wird in der Regel in unserer Beratungsstelle durch qualifizierte MitarbeiterInnen vorbereitet und beantragt. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen ( s.u. ) kann mit der Behandlung begonnen werden. Sie umfasst meist entweder 40 suchttherapeutische Einheiten in Gestalt von 20 wöchentlichen Einzel- und 20 Gruppensitzungen in sechs Monaten oder  80 Einheiten in einem Jahr.

Zusätzlich werden Gespräche gemeinsam mit Angehörigen oder anderen Bezugspersonen angeboten. Die Behandlung erfolgt durch erfahrene, anerkannte SuchttherapeutInnen unter Einbeziehung eines Facharztes und einer Psychologin.

Zielgruppe                                                                                                                                                

Dieses Angebot ist geeignet für Menschen, die

  • Aus privaten oder beruflichen Gründen ihre Entwöhnung am Wohnort machen möchten
  • Zur Abstinenz von Suchtmitteln unter Alltagsbedingungen fähig sind
  • Die erforderlichen Therapieeinheiten regelmäßig wahrnehmen können
  • Über einen stabilen sozialen Hintergrund verfügen
  • Erwarten lassen, dass die unten aufgeführten Ziele durch die ARS aller Voraussicht nach erreicht werden können.

Ziele der Behandlung

Vorrangiges Ziel einer ARS ist eine nachhaltige Abstinenz von Suchtmitteln oder die Abstinenz von pathologischem Glücksspiel. Da es sich um eine Maßnahme der Rehabilitation handelt sind weitere Ziele:

  • die Verbesserung der allgemeinen Gesundheit
  • die Überprüfung, Steigerung und Stabilisierung des Leistungsvermögens
  • die Entwicklung einer beruflichen Integration und/oder Perspektive
  • die Sicherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • das Erproben und Erlernen von Einstellungen und Verhaltensweisen, um unter abstinenten Lebensbedingungen im Alltag mit sich und anderen möglichst zufrieden und selbstbestimmt leben zu können

Besonderheiten der ambulanten Form der Entwöhnungsbehandlung / ARS

Ein wesentlicher Vorteil der ambulanten Form der Behandlung besteht für Betroffene darin, dass sie mit direktem Bezug zum Alltags(er)leben und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes an ihrer Problematik arbeiten, die vorhandenen Ressourcen nutzen, diese stabilisieren und erweitern sowie neue Verhaltensweisen erproben können.

Rahmenbedingungen

Die ca. zweistündigen Gruppentherapiesitzungen finden entweder montags oder donnerstags (für path. Glücksspieler mittwochs) um 18.00 Uhr oder 18.30 Uhr statt. Die 50minütigen Einzeltermine werden jeweils zwischen Therapeut und Klient individuell vereinbart.

Kontakt: über die Erstkontaktsprechstunde oder Tel.: 02421 10001